Für Manager, Vorstände, Geschäftsführer & leitende Angestellte.
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Bei der D&O-Versicherung geht es um den Schutz Deines Privatvermögens, daher stehen optimale Bedingungen an erster Stelle. Mit dem zweiten Auge können wir dann auf den Preis achten, denn Geld sparen – das ist etwas, was wir alle gern tun.
Die D/O-Versicherung steht für Directors & Officers-Versicherung. Gemeint sind hier die Manager eines Unternehmens (Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte) sowie Aufsichtsräte. Diese Personen unterliegen einer besonders scharfen Rechtsprechung und haften bei Fehlleistungen mit ihrem Privatvermögen. Hiervor soll die D/O-Versicherung schützen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Diesen Satz hat jeder schon mal gehört und er gilt vor allem für die Manager eines Unternehmens. Es gibt Unmengen an Verordnungen und Gesetzen. Dabei ist es schier unmöglich, bei zu treffenden unternehmerischen Entscheidungen sämtliche Regeln im Kopf zu haben und zu beachten.
Die handelnden Personen sind jedoch vom Gesetzgeber verpflichtet, bei der Ausübung ihrer Tätigkeit jederzeit die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes walten zu lassen. Wird dieser Grundsatz fahrlässig oder grob fahrlässig verletzt, drohen (hohe) private Schadenersatzansprüche nicht selten im siebenstelligen Bereich.
Schadenersatzansprüche drohen sowohl von Anspruchstellern aus dem Unternehmen heraus (Gesellschafter, Aktionäre, Organe untereinander) oder von außen (Insolvenzverwalter, Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Lieferanten etc.).
Die beiden wesentlichen Schutzfunktionen der D/O Versicherung sind hierbei
Die Wahl einer passenden Deckungssumme ist sehr individuell zu sehen und abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Unternehmensgröße oder der Branche. Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 0 und 10 Mio.€ wählen am häufigsten eine Deckungssumme in Höhe von 1 Mio.€. Wir empfehlen grundsätzlich einen Wert zwischen 30 und 50 % der Bilanzsumme anzusetzen.
Wie so oft gibt es auch bei der D/O Versicherung Ausschlüsse. Neben der Frage, ob der Versicherungsfall zeitlich auch in den Rahmen des Versicherungsschutzes fällt, ist hier vor allem der Dienstleistungsausschluss zu nennen. Die D/O Versicherung greift bei der Ausübung der strategischen Managementtätigkeit. Ist der Geschäftsführer oder das Vorstandsmitglied auch operativ, also im Tagesgeschäft, tätig und begeht dort einen Fehler, dann leistet die D/O Versicherung nicht. Hierfür wird eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung benötigt, die das gesamte Unternehmen inkl. der Manager bei Ausübung des Tagesgeschäftes absichert.
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